Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
Im Pflanzenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen; in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Für alle, die vor dem 14. Februar 2012 bereits sachkundig waren, wurde im Gesetz festgelegt, dass der erste Dreijahreszeitraum bereits am 1. Januar 2013 beginnt. Er endet damit am 31. Dezember 2015.
Für alle, die die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben bzw. erwerben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises.
Erkennen Sie hier den für Sie gültigen Dreijahres-Zeiträume, in dem jeweils eine Fortbildung besucht werden muss:
Beginn erster Fortbildungszeitraum | 1.DJZ | 2.DJZ | 3.DJZ |
01.01.2013 | 2013-2015 | 2016-2018 | 2019-2021 |
01.01.2014 | 2014-2016 | 2017-2019 | 2020-2022 |
01.01.2015 | 2015-2017 | 2018-2020 | 2021-2023 |
01.01.2016 | 2016-2018 | 2019-2021 | 2022-2024 |
01.01.2017 | 2017-2019 | 2020-2022 | 2023-2025 |
01.01.2018 | 2018-2020 | 2021-2023 | 2024-2026 |
01.01.2019 | 2019-2021 | 2022-2024 | 2025-2027 |
01.01.2020 | 2020-2022 | 2023-2025 | 2026-2028 |
Anmerkung: Ist der Beginn des Fortbildungszeitraums nicht der 01.01., sondern ein unterjähriges Datum, verschiebt sich der Zeitraum genau um dieses Datum.
Der MR Ebersberg / München-Ost e.V. organisiert gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband und den Verbänden für landwirtschaftliche Fachbildung Ebersberg und München dazu anerkannten Fortbildungsveranstaltung. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung vom Veranstalter ausgehändigt, die aufbewahrt und bei einer etwaigen Fachrechtskontrolle vorgelegt werden muss.
Für aktuelle Onlinetermine bitte in der Geschäftsstelle melden.