Grenzsteinsuche
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich rein um eine Hilfsleistung zum Auffinden von Grenzmarkierungen handelt. Die Feststellung von Grenzen obliegt alleine dem Vermessungsamt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich rein um eine Hilfsleistung zum Auffinden von Grenzmarkierungen handelt. Die Feststellung von Grenzen obliegt alleine dem Vermessungsamt.