Dienstleistungen Arbeitssicherheit

Zur Unterstützung von Mitgliedsbetrieben im "SVLFG-Unternehmermodell" (siehe unten notwendige Schulungen) bei der Umsetzung der Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit bieten wir als Maschinen- und Betriebshilfsring Ebersberg / München-Ost e.V. unseren Mitgliedern dieses Leistungen:

1

Erstmalige Betriebsbegehung mit Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

2

Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen in Folgejahren

3.1

Arbeitssicherheitsunterweisung für die Arbeitnehmer vor Ort  

ODER

3.2

Arbeitssicherheitsunterweisung für die Arbeitnehmer mittels Secova-Online (ohne 1 und 2)

Bitte nehmt zu diesen Angeboten und für Preisanfragen Kontakt mit der Geschäftsstelle auf - Tel. 08092/2696-0

 

Hintergrund:

Wird in einem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen angestelltes Personal beschäftigt, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Betriebssicherheitsverordnung. Darunter fallen alle Beschäftigungsverhältnisse:

  • Anstellung in Vollzeit oder Teilzeit
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Kurzzeitige Beschäftigung (70 Tage)
  • Entlohnte mitarbeitende Familienangehörige

Für den Unternehmer resultieren daraus verschiedene Vorgaben zur Erfüllung der gesetzlichen Regelungen:

  1. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
  2. Beurteilung aller am Arbeitsplatz und bei der Ausübung von Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen (sog. Gefährdungsbeurteilung), Maßnahmen zur Risikominimierung mit deren laufender Optimierung. Unterweisung der Beschäftigten vor Ausübung einer neuen Tätigkeit mit regelmäßiger (jährlich) Auffrischung (sog. Sicherheitsunterweisung). Dies ist rechtssicher (mit Inhalt der Unterweisung) zu dokumentieren.
  3. Bereitstellung der aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Sicherstellung deren Verwendung

Diese Vorgaben lassen sich in zwei Modellen umsetzen - im Rahmen einer externen Betreuung (sog. Regelbetreuung) oder durch Teilnahme am "SVLFG-Unternehmermodell". Die schlussendliche Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben liegt jedoch in beiden Modellen beim Unternehmer.

Variante 1 Regelbetreuung: Bei der Regelbetreuung hat der Unternehmer eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der die potenziellen Gesundheitsgefahren im Betrieb erfasst werden, Maßnahmen zu Risikominimierung oder -beseitigung beschrieben werden und diese dann umsetzt werden. Dazu hat er mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenzuarbeiten.

Variante 2 SVLFG Unternehmermodell: Im Unterschied zur Regelbetreuung kann der Unternehmer im "SVLFG-Unternehmermodell" die Gefährdungsbeurteilung selbst anfertigen, wenn ein entsprechender (kostenloser) Grundlehrgang (3 Tage) sowie Aufbaulehrgang (2 Tage) durch den Unternehmer besucht werden (aktuelle Seminartermine). Möglich ist dies bei Betrieben bis max. 16 Angestellten. Eine Kooperation mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dann nicht erforderlich.