Page 9 - MR Ebersberg - Verrechnungssätze ab 2020
P. 9
Spezielle Hinweise zu den Verrechnungs-
sätzen und zur Auftragsabwicklung
1. Die Verrechnungssätze sind Richtpreise. Sie gelten
verbindlich, sofern zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber nicht ausdrücklich vor Beginn der Arbei-
ten andere Sätze vereinbart worden sind.
2. Soweit nicht gesondert ausgeführt, enthalten die
Verrechnungssätze den für Landwirte geltenden
pauschalierten Umsatzsteuersatz von derzeit 10,7%.
Bei optierenden Landwirten oder gewerblichen Dienst-
leistern (Lohnunternehmern) verstehen sich die Preise
inklusive der entsprechenden Regelsteuersätze.
3. Die Verrechnungssätze benennen grundsätzlich den
Preis für den Soloverleih des entsprechenden Geräts.
Preise für Komplettverfahren sind durch den Zusatz
von Großbuchstaben gekennzeichnet (A = inkl. Zugma-
schine, Fahrer und Diesel; B = inkl. Zugmaschine und
Fahrer, ohne Diesel).
4. Den Verrechnungssätzen sind durchschnittliche
Arbeitsbedingungen zugrunde gelegt. Bei erschwerten
Bedingungen (z.B. Verschmutzung, Hangflächen,
ungünstige Flächengeometrie) können Zuschläge vor
Beginn der Leistung vereinbart werden.
5. Bei Kleinmengen können Zuschläge, bei größeren
Einheiten Preisnachlässe gewährt werden.
6