Page 8 - MR Ebersberg - Verrechnungssätze ab 2020
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Grundlegende Informationen zur Abrechnung
     über den Maschinenring


     Im  Rahmen  der  Mitgliedschaft  im  Maschinen-  und
     Betriebshilfsring  können  ausschließlich  land-  bzw.
     forstwirtschaftliche Tätigkeiten abgerechnet werden:
     a) von Landwirt für Landwirt
     b) von Lohnunternehmer (Gewerbe) für Landwirt
     Die  Preise  in  diesem  Heft  gelten  dementsprechend
     nur für solche Tätigkeiten.
     Nicht möglich ist insbesondere die Abrechnung von:
      Tätigkeiten von Landwirt für Nicht-Landwirt
        (Tätigkeiten  für  Gewerbebetriebe,  Biogasanlagen
        Kommunen und Privatpersonen)
      Tätigkeiten  von  Lohnunternehmer  (Gewerbe)  für
        Nicht-Landwirt  (Tätigkeiten  für  Gewerbebetriebe,
        Biogasanlagen, Kommunen und Privatpersonen)
      Bauhilfe,  die  nicht  ausgehend  vom  landwirtschaft-
        lichen Betrieb durchgeführt wird
      Bauhilfe, die für kein landwirtschaftliches Betriebs-
        gebäude    geleistet   wird   (z.B.   Wohnhaus,
        Mietswohnung)
      Arbeitsleistung (z.B. Fahrertätigkeit) für Lohnunter-
        nehmen
      Wirtschaftliche Betriebshilfe im Haushalt

     WICHTIG:     Abrechnungen     von    gewerblichen
     Tätigkeiten durch Landwirte, die über die Agrokomm
     Maschinenring  GmbH  abgerechnet  werden  sollen,
     erfordern  vor  Arbeitsaufnahme  die  Absprache  mit
     dem Büro der Agrokomm Maschinenring GmbH.

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