Page 8 - MR Ebersberg - Verrechnungssätze ab 2020
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Grundlegende Informationen zur Abrechnung
über den Maschinenring
Im Rahmen der Mitgliedschaft im Maschinen- und
Betriebshilfsring können ausschließlich land- bzw.
forstwirtschaftliche Tätigkeiten abgerechnet werden:
a) von Landwirt für Landwirt
b) von Lohnunternehmer (Gewerbe) für Landwirt
Die Preise in diesem Heft gelten dementsprechend
nur für solche Tätigkeiten.
Nicht möglich ist insbesondere die Abrechnung von:
Tätigkeiten von Landwirt für Nicht-Landwirt
(Tätigkeiten für Gewerbebetriebe, Biogasanlagen
Kommunen und Privatpersonen)
Tätigkeiten von Lohnunternehmer (Gewerbe) für
Nicht-Landwirt (Tätigkeiten für Gewerbebetriebe,
Biogasanlagen, Kommunen und Privatpersonen)
Bauhilfe, die nicht ausgehend vom landwirtschaft-
lichen Betrieb durchgeführt wird
Bauhilfe, die für kein landwirtschaftliches Betriebs-
gebäude geleistet wird (z.B. Wohnhaus,
Mietswohnung)
Arbeitsleistung (z.B. Fahrertätigkeit) für Lohnunter-
nehmen
Wirtschaftliche Betriebshilfe im Haushalt
WICHTIG: Abrechnungen von gewerblichen
Tätigkeiten durch Landwirte, die über die Agrokomm
Maschinenring GmbH abgerechnet werden sollen,
erfordern vor Arbeitsaufnahme die Absprache mit
dem Büro der Agrokomm Maschinenring GmbH.
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