Page 10 - MR Ebersberg - Verrechnungssätze ab 2020
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6.  Bei  einer  Anfahrt  von  mehr  als  5  km  ab
      Heimatstandort  der  Maschine  und  einer  Arbeitsdauer
      von  weniger  als  1  h  wird  ein  Zuschlag  in  Höhe  des
      Preises  von  ½    Stunde  des  jeweiligen  Arbeits-
      verfahrens empfohlen.
      7. Eventuelle Agrardieselrückerstattungen (Mineralöl-
      oder  Pflanzenölsteuer)  sind  in  den  Preisen  nicht
      eingerechnet.
      8.  Bei  den  Komplettverfahren  ist  in  der  Spalte
      „durchschnittlicher  Verbrauch“  jeweils  ein  durch-
      schnittlicher  Dieselverbrauch  für  diese  Tätigkeit
      angegeben.  Ein  ggf.  abweichender  tatsächlicher
      Verbrauch ist bei der Abrechnung anzugeben, wodurch
      auch der Preis entsprechend angepasst wird.
      9. Für die Reinigung verschmutzter Straßen und Wege
      ist der Auftraggeber verantwortlich.
      10.  Für  Schäden  an  Maschinen  und  Geräten  im
      Soloverleih  (z.B.  durch  unsachgemäße  Bedienung)
      haftet satzungsgemäß der ausleihende Landwirt. Nach
      Erledigung  der  Arbeit  sind  die  Maschinen  dem
      Eigentümer  sofort  und  in  ordnungsgemäßem  sowie
      sauberem Zustand zurückzugeben.

      11.  In  den  Verrechnungssätze  wurden  ein  Zinsansatz
      von 1,5 % und ein Dieselpreis von 1,20 Euro brutto je
      Liter  kalkuliert.  Bei  einer  Abweichung  des  Diesel-
      preises  um  mehr  als  0,05  Euro  (zum  Zeitpunkt  der
      Arbeitsleistung)  sollen  die  Verrechnungssätze  in  Ab-
      sprache angepasst werden. Verändert sich der Diesel-
      preis über einen längeren Zeitpunkt um mehr als 10%,

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