Page 10 - MR Ebersberg - Verrechnungssätze ab 2020
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6. Bei einer Anfahrt von mehr als 5 km ab
Heimatstandort der Maschine und einer Arbeitsdauer
von weniger als 1 h wird ein Zuschlag in Höhe des
Preises von ½ Stunde des jeweiligen Arbeits-
verfahrens empfohlen.
7. Eventuelle Agrardieselrückerstattungen (Mineralöl-
oder Pflanzenölsteuer) sind in den Preisen nicht
eingerechnet.
8. Bei den Komplettverfahren ist in der Spalte
„durchschnittlicher Verbrauch“ jeweils ein durch-
schnittlicher Dieselverbrauch für diese Tätigkeit
angegeben. Ein ggf. abweichender tatsächlicher
Verbrauch ist bei der Abrechnung anzugeben, wodurch
auch der Preis entsprechend angepasst wird.
9. Für die Reinigung verschmutzter Straßen und Wege
ist der Auftraggeber verantwortlich.
10. Für Schäden an Maschinen und Geräten im
Soloverleih (z.B. durch unsachgemäße Bedienung)
haftet satzungsgemäß der ausleihende Landwirt. Nach
Erledigung der Arbeit sind die Maschinen dem
Eigentümer sofort und in ordnungsgemäßem sowie
sauberem Zustand zurückzugeben.
11. In den Verrechnungssätze wurden ein Zinsansatz
von 1,5 % und ein Dieselpreis von 1,20 Euro brutto je
Liter kalkuliert. Bei einer Abweichung des Diesel-
preises um mehr als 0,05 Euro (zum Zeitpunkt der
Arbeitsleistung) sollen die Verrechnungssätze in Ab-
sprache angepasst werden. Verändert sich der Diesel-
preis über einen längeren Zeitpunkt um mehr als 10%,
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