Page 18 - MR Ebersberg - Verrechnungssätze ab 2020
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900 500
1000 700 400 300 200 100 000
Hinweise zur Abrechnung von Transporten
Einheiten: Es wird die Größe des jeweiligen Anhängers mit der Zeiteinheit kombiniert.
t*Std. = je Tonne zulässiges Gesamtgewicht und Stunde
z.B. Kipper (Kennziffer 062) 8 t zul. Gesamtgewicht: 8 t x 0,75 €/t*Std. = 6,00 € je Std.
cbm*Std. = je Kubikmeter Ladevolumen und Stunde (Wassermaß als LxBxH; vorausgesetzt diese Ladung ist
bei Beachtung des zulässigen Gesamtgewichts möglich)
Varianten bei der Abrechnung von Silierzügen:
nach Std. = Gesamtzeit der Nutzung (Zeit vom Erntebeginn am Feld bis zum Abkippen der letzten Fuhre am Silo;
z.B. Silierzug 28 cbm x 2,30 € /cbm.*Std. = 64,40 € je Std.)
nach T-Std. = Trommelstunden (Zeit, die der Häcksler tatsächlich häckselt;
z.B. Silierzug 28 cbm x 2,50 € /cbm.*T-Std. = 70,00 € je T-Std.)
Die Entscheidung über die Variante der Abrechnung treffen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Anfahrt, Stand- und Wartezeiten:
Im Sinne einer fairen Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird der Zuschlag einer
Anfahrtspauschale in Höhe des Preises von ½ Stunde der jeweiligen Maschine empfohlen, wenn die einfache
Anfahrt ab Heimatstandort mehr als 5 km beträgt und der Arbeitseinsatz weniger als 1 Stunde umfasst.
Beträgt beim Verleih von Anhängern die tatsächliche Fahrtzeit nur einen Bruchteil der Verleihzeit, sollten die
Stand- bzw. Wartezeiten angemessen bezahlt werden, z.B. 25 -50 % des Preises bei tatsächlicher Nutzung in
dieser Zeit (Bsp. 1: Kipper für Getreide oder Kartoffeln wird beladen und steht längere Zeit am Feld oder am Hof,
bevor er abgeladen wird; Bsp. 2: Kipper steht ungenutzt länger am Hof herum, bevor er zurückgebracht wird)