Straßennetzanalyse bzgl. Überbreite von selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen - Gebiet des MR Ebersberg / München-Ost e.V.
Stand: 01.07.2022
Dieses Dokument versteht sich rein als unverbindliche Hilfestellung für Mitglieder zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben (Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Satz 1 StVO) beim Einsatz von selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen mit einer Breite von mehr als 3,00 m im Hinblick auf den Einsatz eines Begleitfahrzeugs. Die Angaben basieren auf dem Kenntnisstand des Maschinen- und Betriebshilfsrings Ebersberg / München-Ost e.V. auf Basis einer Erhebung über die MR Ortsbeiräte.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Aktualität. Die ausschließliche Verantwortung und Haftung liegen beim Fahrzeugführer bzw. Fahrzeugeigentümer.
In Karten mit Rot markiert - Stellen im Außerorts-Straßennetz, an denen keines der folgenden Kriterien greift:
- Breite von 6,00 m und mehr (gemessen als befestigter Fahrbahnbelag, ohne Seitenstreifen)
- Durchgängige Sichtweite über 100 m
- Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h oder niedriger
Weiterer Hinweis: Aufgrund des Vegetationswachstums können sich im Jahresverlauf dadurch weitere entsprechende Stellen ergeben (u.a. Wachstum von Mais, Hecken).
Bestellung von notwendige Beschilderung für Begleitfahrzeuge beispielsweise unter:
https://hinweisschild24.de/produkte/landmaschinen/sicherheitsausruestung-fuer-begleitfahrzeuge/
https://www.industriekennzeichnungen.de/hinweisschild-ueberbreite-folgt-reflektierend?number=KFZ2058