Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz

Das Pflanzenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen; in Kraft getreten am 14. Februar 2012) fordert von allen "Sachkundigen" jeweils einmal in drei Jahren eine anerkannte Fortbildung.

Der MR Ebersberg / München-Ost e.V. organisiert gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband und den Verbänden für landwirtschaftliche Fachbildung Ebersberg und München dazu Fortbildungsveranstaltung. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung vom Veranstalter, die bei einer Fachrechtskontrolle vorgelegt werden muss.

Zuteilung der Dreijahreszeiträume: Für alle, die vor dem 14. Februar 2012 bereits sachkundig waren, läuft der erste Dreijahreszeitraum ab 1. Januar 2013 und endete damit am 31. Dezember 2015. Für alle, die die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben bzw. erwerben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises.

Übersicht der gültigen Dreijahres-Zeiträume abhändig des persönlichen Dreijahreszeitraumes (Anmerkung: Ist der Beginn des Fortbildungszeitraums nicht der 01.01., sondern ein unterjähriges Datum, verschiebt sich der Zeitraum genau um dieses Datum):

Beginn erster Fortbildungszeitraum

1.DJZ
2.DJZ
3.DJZ
4. DJZ
01.01.2013 2013-2015     2016-2018     2019-2021     2022-2024
01.01.2014 2014-2016 2017-2019 2020-2022 2023-2025
01.01.2015 2015-2017 2018-2020 2021-2023 2024-2026
01.01.2016 2016-2018 2019-2021 2022-2024  
01.01.2017 2017-2019 2020-2022 2023-2025  
01.01.2018 2018-2020 2021-2023 2024-2026  
01.01.2019 2019-2021 2022-2024 2025-2027  
01.01.2020 2020-2022 2023-2025 2026-2028  
01.01.2021 2021-2023 2024-2026 2027-2029  
01.01.2022 2022-2024 2025-2027 2028-2030  
Datum Beginn Ende Ort Organisator
Sa, 04.11.2023 09:00 13:00 Gasthaus Netterndorf MR

Die Anmeldung ist ab sofort in den Geschäftsstellen des MR und BBV möglich. Bei den Veranstaltungen sind der Personalausweis und der Sachkundenachweis mitzubringen. Der Preis pro Teilnehmer beträgt 35,00 Euro (USt. befreit). Bei einer Stornierung der Anmeldung weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr berechnet.

Download des Anmeldeformulars:

Beispiel Zeitraum

Der Beginn des Zeitraumes von "Neu-Sachkundigen" ist individuell und kann von der Sachkundenachweiskarte abgelesen werden.