Maschineninvestitionsförderung

Maschineninvestitionsförderung zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften

Seit Ende Juli können Landwirte an einem neuen Förderprogramm des Bundes für klimafreundliche Investitionen teilnehmen. Im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) wird der Kauf von bestimmten Maschinen und Geräten mit bis zu 65 Prozent der Investitionskosten bezuschusst. 

Gefördert werden Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur extensiven Grünlandbewirtschaftung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Dafür stellt der Bund bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung. 

Das Aktionsprogramm des Bundesumweltministeriums wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank umgesetzt.

Die Liste der geförderten Maschinen findet ihr im Anhang. Unterstützt wird z.B. die Anschaffung von verschiedenen Mulchgeräten im Ackerbau und bei Sonderkulturen sowie Messerbalkenmähwerke für die insektenschonende Grünlandernte. 

Darüber hinaus werden aber auch rein elektrisch angetriebene Feldroboter für die mechanische Unkrautbekämpfung mit bis zu 30 Prozent gefördert.

 

Wie kann man einen Investitionszuschuss beantragen?

  1. Zum Programmstart am 22. Juli 2024 werden die Richtlinie sowie die dazugehörigen Unterlagen, Positivliste, Programmbedingungen und Informationen zur Antragstellung auf der Homepage der Rentenbank veröffentlicht (siehe auch pdf-Dateien unter diesem Beitrag). 
    Gleichzeitig startet das Interessenbekundungsverfahren, an welchem alle Antragsteller teilnehmen müssen. Die Teilnahme an der Interessenbekundung für Kategorie A.1. „Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter und nasser Moorböden“ setzt dabei nachweislich erhöhte Wasserstände auf Moorflächen voraus. 
  2. Nach Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens führt die Rentenbank ein Reihungsverfahren durch. Die Interessenten werden anhand der Reihung zur Antragstellung eingeladen. Dabei werden Interessenbekundungen in der Kategorie A.1 bevorzugt behandelt. 
  3. Die eingereichten Anträge werden geprüft. Bei erfolgreicher Prüfung werden Zuwendungsbescheide erstellt und versendet. 
  4. Spätestens jetzt muss ein Finanzierungsgespräch zwischen Hausbank und Kunde stattfinden. Wichtig ist, dass das Gespräch vor Bestellung der Maschine/n erfolgt. Dieses Gespräch ist auch bei einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn unbedingt vor Auftragsvergabe zu führen und dann kann es sein, dass es ggf. schon früher im Prozess stattfinden muss. Die Rentenbank empfiehlt, die finanzierende Bank darauf frühzeitig anzusprechen und das Gespräch dokumentieren zu lassen. 
  5. Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides können die Kreditanträge für die optionale Darlehensvariante gestellt werden.

 

Wichtige Links:

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz - Rentenbank

BMUV: BMUV fördert landwirtschaftliche Maschinen und Geräte zur schonenden Bewirtschaftung von nassen Moorböden | Pressemitteilung

https://www.agrarheute.com/management/finanzen/landwirte-koennen-zuschuss-klimaschutz-investitionen-beantragen-623791

 

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