Um Unfall- und Brandschäden zu vermeiden, sind Landwirte verpflichtet ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen, um den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und den Vorgaben von Brandversicherungen gerecht zu werden.

Was muss geprüft werden?

  • Alle vier Jahre: alle fest an der elektrischen Leitungsanlage angeschlossenen Anlagen wie z.B. Sicherungen, Schalter, Steckdosen, Verteiler, Beleuchtung etc.
  • In regelmäßigen Abständen: alle elektrischen ortsveränderlichen Geräte wie z.B. Hochdruckreiniger, Bohrmaschine, Flex, Ladegerät

Wer darf die Prüfung durchführen?

  • Eine dafür zugelassene Elektrofachkraft


Alle Landwirte sind für ihren Betrieb selbst verantwortlich.

Wir bieten die Elektroprüfung ab sofort über den TÜV SÜD an.

Informationen, Preise siehe im Anmeldeformular: