Satzung des Maschinenrings Ebersberg

In den letzten Beiratssitzungen wurden grundlegende Satzungsänderungen besprochen, die bei der Mitgliederversammlung am 22.03.2023 zur Abstimmung stehen. Zum einen wurde die Satzung mithilfe einer Mustersatzung des KBM auf den rechtlich aktuellen Stand gebracht. Inhaltlich relevant sind folgende Änderungen:

  • Statt zwei stellvertretenden Vorsitzenden können zukünftig bis zu fünf Stellvertreter gewählt werden. Ein 1. Vorsitzender als solcher muss bestehen bleiben, da er rechtlich zwingend notwendig ist.
  • Bisher gab es die Ortsbeiräte (=Beirat), den Ausschuss und die Vorsitzenden. Nach der neuen Satzung gibt es einen Gesamtvorstand, bestehend aus den Ringvertretern (=Ortsbeiräte), den Vorsitzenden und bis zu sechs weiteren vorgeschlagenen Personen, die nicht aktive Betriebsinhaber sein müssen. Diese Personen können dann z.B. Altenteiler, Hofnachfolger, Lebensgefährten etc. sein.

Auf Nachfrage schicken wir sie auch gerne zu.