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Maschinenring Ebersberg / München-Ost e.V.

nebenberufliche BH

bei der Stallarbeit

Charakteristisch für die nebenberufliche Betriebshilfe ist, dass dieHelferin / der Helfer die Tätigkeit im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebseinkünfte erledigt und es zu keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis kommen muss.

Tochter oder Sohn, aber auch Bäuerin oder Bauer erledigen Arbeiten bei Berufskollegen und die Einnahmen daraus sind auf das Betriebskonto als Betriebseinnahmen anzumelden. Die soziale Absicherung erfolgt durch die selbständige Tätigkeit als Bäuerin, Bauer oder mitarbeitendes Familienmitglied.

Wenn Sie Lust haben, diese interessante Tätigkeit zu machen, dann bitten wir Sie, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne. Wir sind uns sicher, dass für jeden die passende Lösung gefunden werden kann.