headerimage: 

Maschinenring Ebersberg / München-Ost e.V.

Bauhilfe

Bauhilfe ist eine rechtlich erlaubte Tätigkeit im Rahemn der überbetrieblichen Arbeiten. Jedoch nur dann, wenn es sich bei der Baumaßnahme um ein landwirschaftliches Betriebsgebäude handelt und sich dieses im landw. Betriebsvermögen des Auftraggebers befindet. Es kann sich sowohl um einen Neubau wie auch Intandhaltungsarbeiten handeln.

erlaubte Bauhilfe bei:
Stall
Maschinenhalle
Fahlsilos, Getreidelager
usw.

unerlaubte Bauhilfe bei:
Wohnhaus (auch wenn im Betriebsvermögen)
Austragshaus
Fotovoltaikanlagen
gewerbliche Biogasanlagen

Bitte unbedingt beachten!!!