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Maschinenring Ebersberg / München-Ost e.V.

Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei der Abgabe, dem Befördern und der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern ab 1. Sept. 2010

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger

 

Für den Vollzug der Verordnung ist in Bayern die Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz (LfL-IAB) die zuständige Behörde.

Ab 1. September 2010 besteht bei der Abgabe, dem Befördern und der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern Aufzeichnungs- und Meldepflicht