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Maschinenring Ebersberg / München-Ost e.V.

Allgemein

Wie schon mehrfach erläutert ist die wirtschaftliche Betriebshilfe eine erlaubte Tätigkeit im Maschinenring.

Die wichtigsten Merkmale sind:

  1. Auftraggeber und Auftragnehmer sind Landwirte (gilt auch für Mifa´s )
  2. Die Einnahmen aus der Tätigkeit sind Betriebseinnahmen und müssen  im Rahmen der Landwirtschaft versteuert werden. Es dürfen keine Privateinnahmen des Helfers sein!

Bitte unbedingt beachten!