Wie schon mehrfach erläutert ist die wirtschaftliche Betriebshilfe eine erlaubte Tätigkeit im Maschinenring.
Die wichtigsten Merkmale sind:
Auftraggeber und Auftragnehmer sind Landwirte (gilt auch für Mifa´s )
Die Einnahmen aus der Tätigkeit sind Betriebseinnahmen und müssen im Rahmen der Landwirtschaft versteuert werden. Es dürfen keine Privateinnahmen des Helfers sein!