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Maschinenring Ebersberg / München-Ost e.V.


Das Innenministerium hat am 15.06.2009 eine Sonder-regelung für Überbreite Fahrzeuge der Land- und Forst-wirtschaft herausgegeben. Unter Beachtung einiger Bedingungen (Warntafeln, Konturmarkierungen,...) entfällt die Auflage eines Begleitfahrzeugs für Fahrzeuge der lof mit einer Breite von 3,31 bis 3,50 Metern. Die Bedingungen sind in einer Bilderserie abgebildet.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Ausnahmeregelung_Ueberbreite_Maehdrescher.pdf | 57.9 KB |
| Bilderserie.pdf | 1.23 MB |